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D-A-S-H Dossier #13: Ehe und MigrationHeiraten scheint auf den ersten Blick eine ganz persönliche und private Angelegenheit zu sein. Zwei Menschen entscheiden sich, gemeinsam das weitere Leben verbringen zu wollen und diesen Entschluss öffentlich zu machen. Aber da dieses »öffentlich machen« eben nicht nur mit einer Party, vielen Geschenken und eher sinnfreien Spielchen verbunden ist, sondern die staatliche Institution Standesamt einbezieht, ist die Ehe schon auf den zweiten Blick keine Privatangelegenheit mehr. Wenn bei einer Heirat eineR keinen deutschen Pass besitzt, gilt dies erst recht. Ehe und Familie stehen in Deutschland unter einem besonderen Schutz, das ist bereits im Grundgesetz verankert. Und somit gibt es eine ganze Liste von Gesetzen und Regelungen, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Warum ändert sich durch das Eingehen einer Beziehung zu einem Menschen der rechtliche Status, warum räumt der Staat einer Familie nicht nur andere, sondern vor allem mehr Rechte ein, wie das Zeugnisverweigerungsrecht bei Gericht, gegebenenfalls die Aufenthaltsgenehmigung für einen Partner/ eine Partnerin, verbilligte Krankenkassenbeiträge, mögliche Steuerersparnisse etc.? Eben deshalb, weil an die Ehe auch gesellschaftliche und staatliche Interessen geknüpft sind (z.B. die Erwartung Kinder zu bekommen). Die Ehe spielte durch die Jahrhunderte hindurch eine wichtige Rolle in der Gesellschaft, und je nach dem, welche moralischen Einstellungen und staatliche Interessen gerade vorherrschten, unterschieden sich auch die Erwartungen und Pflichten, die an eine Heirat geknüpft waren, privat und öffentlich. Einen Abriss zur Geschichte der Ehe und ihrer Verankerung in der Gesellschaft liefert Daniela Schmohl im ersten Artikel. Hier wird klar, dass die Institution Ehe zu keiner Zeit lediglich eine Entscheidung zur Liebe zwischen zwei Menschen war. |
Dossier #13: Ehe und Migration. Der privilegierte Status, den eine Ehe gewährt, geht einher damit, ihn nicht jedem und jeder einzuräumen bzw. einigen den Zugang zu erschweren. In Deutschland betrifft dies vor allem Partnerschaften, in denen einer der Partner nicht den deutschen Pass besitzt. » Gesamtes Dossier als PDF-Datei
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Der privilegierte Status, den eine Ehe gewährt, geht einher damit, ihn nicht jedem und jeder einzuräumen bzw. einigen den Zugang zu erschweren. In Deutschland betrifft dies heute vor allem Partnerschaften, in denen einer der PartnerInnen nicht den deutschen Pass besitzt. Bei diesen Paaren ist mit der Ehe zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. der EU verbunden. Da in Deutschland harte Einwanderungsbestimmungen die Migration einschränken, haben binationale Paare viele Schwierigkeiten bis zur Heirat und bis zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zu überwinden. »Das so genannte eigenständige Aufenthaltsrecht entsteht nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft und bestehender Aufenthaltserlaubnis. Bei einer Trennung nach zwei Jahren kann der ausländische Partner also in Deutschland bleiben (es sei denn, es liegen Ausweisungsgründe vor). Dies gilt auch, wenn die Ehe mit einem Nichtdeutschen geschlossen wurde. Nach Ablauf von drei Jahren kann bei Verheiratung mit einem/r Deutschen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.«(1) |
(1) aus: Institut xyz: Schutzehe – Leitfaden zur Heiratsschließung.
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Mit der Frage nach dem Zusammenhang von Migration und Ehe, dem Thema Zwangsheirat und den besonderen Problemen binationaler Paare beschäftigen sich die Artikel dieses Dossiers. Zunächst diskutiert Siri Pahnke arrangierte Ehen als eine Form der Zwangsverheiratung und ihre möglichen Auswirkungen besonders für Frauen. Daniela Schmohl ergänzt diesen Beitrag mit ihrem Artikel zur Imamehe, als eine weitere Form der Zwangsehe, die gesetzlich in Deutschland zwar nicht anerkannt ist, aber dennoch praktiziert wird. Die drei folgenden Artikel behandeln binationale Partnerschaften speziell unter dem Aspekt der Schutzehe. Zunächst erörtert Clara Kücük die verschiedenen Begriffe »Scheinehe«, »Schutzehe«, »Zweckehe« und die (moralischen) Vorstellungen, die ihnen zugrunde liegen. Anschließend geht sie auf die besondere Stellung binationaler Paare ein, die dem Generalverdacht, nicht aus Liebe geheiratet zu haben, ausgesetzt sind. Im nächsten Artikel stellen wir das Projekt schutzehe.de vor, ein Internetprojekt von Silke Wagner, das Informationen und Hintergründe zur Schutzehe anbietet. Diesem Projekt ist auch das Interview mit einem so genannten »Scheinehepaar« entnommen, das wir im siebenten Artikel veröffentlichen. Die inhaltlichen Artikel beschließt die Buchrezension »Schenk mir deinen Namen« von Katja Brunsch. In diesem Buch wird die Rolle so genannter Schutzehen in Deutschland behandelt. Die Autorin Antje Dertinger vergisst dabei nicht die Funktion von Scheinehen während des Nationalsozialismus zu erwähnen und geht auch auf Ehen ein, die geschlossen wurden, um aus der DDR auszureisen. Projektvorstellungen von Gruppen, die sich für Frauen aus Zwangsehen einsetzen, und eine umfangreiche Materialienliste mit Büchern und Links runden das D-A-S-H Dossier zu Migration und Heirat ab.
Dossier #13: Ehe und Migration. Der privilegierte Status, den eine Ehe gewährt, geht einher damit, ihn nicht jedem und jeder einzuräumen bzw. einigen den Zugang zu erschweren. In Deutschland betrifft dies vor allem Partnerschaften, in denen einer der Partner nicht den deutschen Pass besitzt.
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Letzte Änderung: 2005-07-29 22:09:08 | info@d-a-s-h.org Impressum |