Eine Form der Zwangsheirat: Die Imamehe

von Daniela Schmohl

Siri Pahnke beschreibt in ihrem Text, dass Zwangsverheiratung eine Menschenrechtsverletzung ist, sie aber dennoch in nicht geringem Ausmaß eine Realität darstellt. Meist sind dabei Frauen und Mädchen aus dem islamischen Kulturkreis betroffen. Ihr Heiratsalter ist in der Regel niedriger, als dass in der BRD zulässig wäre.(1) und viele dieser Eheschließungen finden daher im Herkunftsland der Familien statt. Grundsätzlich gilt, dass alle Ehen, die nach gültigem Recht des Heimatlandes geschlossen werden, auch in der Bundesrepublik gültig sind.

Neben der von Siri Pahnke beschriebenen Migration durch Zwangsverheiratung ist eine weitere Möglichkeit zur frühen Verheiratung ist die so genannte »Imamehe«.(2) Sie ist rechtlich nicht wirksam, aber durch ihre religiöse Bedeutung für gläubige Muslime verbindlich. Gerade bei muslimischen Familien, die in nicht-islamischen Staaten leben, hat sie oft einen höheren Stellenwert als die standesamtliche Trauung. Normalerweise erfolgt sie – wie auch die kirchliche Vermählung – nach der Trauung im Standesamt. Sie ist jedoch ungesetzlich, wenn sie der frühen Verheiratung Minderjähriger dient.

In der Bundesrepublik wurden die Imamehen bisher kaum zur Kenntnis genommen. Da Schätzungen jedoch davon ausgehen, dass auch hierzulande eine große Zahl minderjähriger Mädchen in solchen »Ehen« lebt. Das heißt für die Betroffenen, dass sie dann nicht mehr bei ihren eigenen Familien leben sondern bei den Schwiegerfamilien – mit allen ehelichen »Pflichten«. Dies verstößt gegen die bundesdeutschen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Dossier #13: Ehe und Migration. Der privilegierte Status, den eine Ehe gewährt, geht einher damit, ihn nicht jedem und jeder einzuräumen bzw. einigen den Zugang zu erschweren. In Deutschland betrifft dies vor allem Partnerschaften, in denen einer der Partner nicht den deutschen Pass besitzt.

  1. Ehe und Migration
  2. Die Geschichte der Ehe
    (Daniela Schmohl)
  3. Heirat zwischen Arrangement und Zwang
    (Siri Pahnke)
  4. Eine Form der Zwangsheirat: Die Imamehe
    (Daniela Schmohl)
  5. Binationale Ehe: Scheinehe – Schutzehe – Zweckehe?
    (Clara Kücük)
  6. Schutzehe.de – ein Kunstprojekt
  7. Interview mit einem so genannten »Scheinehepaar«
  8. Rezension: Antje Dertinger: »Schenk mir Deinen Namen.«
    (Katja Brunsch)
  9. Solidarity with Women in Distress
  10. ROSA e.V.
  11. Weiterführende Materialien

Auch Zweitfrauen leben häufig in der Imamehe sowohl in den Herkunftsländern als auch in der BRD. Zwar ist Polygamie in den meisten Ländern verboten, aber oft genug gehört sie trotzdem zum Lebensalltag.

Durch arrangierte Ehen oder enge Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Brautleuten sollen familiäre Bindungen gestärkt und islamische Traditionen bewahrt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die so genannten »Importbräute« zu sehen. Jungen Frauen und Mädchen, die aus den Herkunftsländern mit den in Europa lebenden jungen migrantischen Männern verheiratet werden.

(1) Das gesetzliche Heiratsalter liegt bei 18 Jahren, ab dem 16. Lebensjahr kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.
(2) Der Imam ist der Vorbeter beim islamischen Gebet in der Moschee und das religiöse Oberhaupt der Gemeinde.
Die traditionelle Familie soll durch die kulturell »reinen« Frauen regeneriert werden. Dabei spielt deren Jungfräulichkeit in islamisch geprägten Familien eine besonders große Rolle. Sich der Tradition verpflichtet fühlend, leben die Frauen zurückgezogen in ihrem familiären Umfeld und stärken zwangsläufig die Bildung der Parallelgesellschaften.(3)
(3) aus: TERRES DES Femmes e.V. (Hg.): Zwangsheirat. Lebenslänglich für die Ehre. Schriftenreihe NEIN zu Gewalt gegen Frauen. Menschenrechte für die Frau. Tübingen 2002.

Gerade diesen Frauen werden durch die extreme Abhängigkeit von ihren Ehemännern (finanziell wie kulturell, ohne Kenntnisse der neuen Sprache und oft ohne erlernten Beruf) in die Isolation gezwungen und oft genug Opfer häuslicher Gewalt.

Widersetzen sich Frauen und Mädchen der Zwangsheirat oder brechen aus dieser aus, dann sind sie häufig massiven Drohungen und Gewalt ausgesetzt. Die »Ehre der Familie« wird verletzt, da damit in erster Linie die Rolle der Väter als patriarchale Familienoberhäupter mit dem Verfügungsrecht über ihre Frauen und Töchter, in Frage gestellt wird.

Aber die Ehre wird nicht nur durch verweigerte Eheschließungen oder Trennungen verletzt, sondern auch durch Verlust der Jungfräulichkeit oder einfach »ungehorsames« Verhalten wie die falsche Kleidung oder Kontakt mit fremden Männern in der Öffentlichkeit.

Unter Materialien sind zwei aktuelle Beispiele aus der Bundesrepublik aufgeführt, in denen junge Frauen Opfer von »Ehrenmorden« bzw. Gewalt im Namen der Ehre wurden. Zudem finden Betroffene in verschiedenen sozialen Einrichtungen Schutz vor Übergriffen, sexueller Gewalt oder Zwangsverheiratung. Eine Liste der Institutionen und ersten Anlaufstellen finden sich unter Hilfe & Beratung.
Weiterführende Literatur zum Thema, aber auch auf Tatsachen beruhende Bücher junger Migrantinnen finden Sie unter Buchtipps in unseren Materialen.

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