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MigrantInnen und Gewerkschaften – Partner in der Arbeitsweltvon Klemens Büsch
Seit Juli 2001 gibt es ein neues Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Wort klingt nach Bürokratie, Papierkrieg und Verwaltungsapparat. Tatsächlich ist dieser Text aber für jede Betriebsrätin und jeden Betriebsrat Gold wert. Das neue Betriebsverfassungsgesetz enthält unter anderem auch einige Passagen, die dem Betriebsrat eine Grundlage geben, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Betrieb vorzugehen. So legt das Gesetz fest, dass es zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrates gehört, »die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen«. Außerdem können – so das Gesetz – Maßnahmen zur Integration Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein. Und schließlich muss der/die ArbeitgeberIn mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über den Stand der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen ArbeitnehmerInnen berichten. Das steht auf dem Papier. Dies mit Leben zu füllen und in ganz konkrete Schritte und Maßnahmen im Betrieb umzusetzen, das ist die nicht ganz einfache Aufgabe der BetriebsrätInnen. Bei dieser Arbeit finden sie allerdings Unterstützung beim DGB Bildungswerk. In dessen Bereich Migration & Qualifizierung gibt es u.a. Seminare, in denen ganz genau erklärt wird, was das Gesetz bedeutet. Wie man dann Sachen konkret umsetzt, wird an Beispielen gezeigt. Beispiele dafür, wie sich GewerkschafterInnen und andere AkteurInnen aus der Arbeitswelt gegen Rassismus am Arbeitsplatz und für die Chancengleichheit von MigrantInnen einsetzen, gibt es so viele, dass auf der Internetseite des Bereichs unter Gewerkschaftliches Engagement für ArbeitsmigrantInnen hat eine lange Tradition: Erster Ansatzpunkt war das gewerkschaftliche Prinzip »gleicher Lohn für gleiche Arbeit«. Daneben wurde durchgesetzt, dass der rechtliche Rahmen, der das Zusammenleben im Betrieb regelt, nicht nach Nationalitäten unterscheidet. So haben seit 1972 alle ausländischen ArbeitnehmerInnen das aktive wie passive Wahlrecht bei Wahlen zu den Betriebs- bzw. Personalräten. Bei den Sozialwahlen (hierbei wählen die Versicherten/RentnerInnen und die ArbeitgeberInnen ihre VertreterInnen in die Vertreterversammlung des jeweiligen Versicherungsträgers) gilt das passive Wahlrecht allerdings erst seit 1992. Die Positionen der Gewerkschaften zu den aktuellen migrations- und integrationspolitischen Fragen werden dementsprechend nicht für sondern mit den in den Gewerkschaften aktiven ausländischen KollegInnen bzw. KollegInnen mit Migrationshintergrund erarbeitet. Zu nennen wären da z.B. die Positionen, die der DGB im Hinblick auf ein neues Zuwanderungsgesetz vorgestellt hat. Der DGB fordert hierbei eine »gestaltende Einwanderung«. Das bedeutet eine Steuerung, die Rücksicht nimmt auf die gegenwärtige Situation auf dem Arbeitsmarkt und auf die sozialen Bedürfnisse der deutschen und ausländischen Bevölkerung in Deutschland. Die Sozialpartner (die Verhandlungspartner bei Tarifverträgen; ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen oder deren Verbände) sollen bei der Regelung einbezogen werden, weil Migration Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat und die Integration in den Arbeitsmarkt (Zugang zu Arbeitsplätzen und zu Aus- und Weiterbildung) von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung eines friedlichen Zusammenlebens ist. Eine solche Gestaltung der Migration hat z.B. auch Auswirkungen auf die Einstellung von Arbeitskräften, die sich illegal in Deutschland aufhalten, wie das etwa im Baugewerbe, im Gaststättengewerbe, im Landbau und in privaten Haushalten geschieht. Zur Überwindung dieser Praktiken des Menschenhandels und der Ausbeutung müssen einerseits den Beschäftigten Anreize geboten werden, um das illegale Beschäftigungsverhältnis zu beenden und andererseits muss den ArbeitgeberInnen der Anreiz genommen werden, »Illegale« unter Sozialdumpingkonditionen (das Unterlaufen von sozialen Standards aus Profitgründen) zu beschäftigen. Letzteres kann z.B. schon dadurch geschehen, dass die Menschen, die unter solchen Bedingungen angestellt sind, nicht auf die Rechte verzichten, die ihnen auch in solch einem Arbeitsverhältnis zustehen. Nur wissen die meisten nichts von diesen Rechten. Um dem abzuhelfen, hat der Bereich Migration & Qualifizierung eine Broschüre herausgegeben, in der genau erklärt wird, welche Rechte diese ArbeitnehmerInnen haben. Rechte aus dem Arbeitsverhältnis. ArbeitnehmerInnen ohne Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis Und dies ist nur eines der vielen Bildungsangebote, die das DGB Bildungswerk für das Themenfeld Migration, Integration, Antidiskriminierung anbietet. So wie auch »Betriebsverfassungsgesetz«, »Betriebsvereinbarung« und »gestaltende Einwanderung« nur Schlaglichter auf das Themenfeld Migration und Arbeitswelt sind und nur ein kleiner Ausschnitt des politischen Engagements des DGB und seiner Gewerkschaften im Einwanderungsland Deutschland. Klemens Büsch DGB Bildungswerk e.V. Einige ausgewählte Links zum Bildungsangebot des DGB Bildungswerks:
Weitere Links zum Thema Gewerkschaften und Migration:
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Letzte Änderung: 2005-05-22 22:55:56 | info@d-a-s-h.org Impressum |